


In einer Zeit der Trauer entstehen viele Fragen. Das ist ganz normal. Wir möchten Ihnen hier die wichtigsten Antworten geben – offen, ehrlich und verständlich. Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben, sprechen Sie uns oder Ihren Bestatter jederzeit an.
Ja. Wir wissen, wie wichtig das bewusste Abschiednehmen für die Trauerarbeit ist. In unserem freundlich gestalteten Abschiedsraum können Sie im kleinen Kreis dabei sein, wenn der Sarg der Einäscherung übergeben wird. Viele Angehörige empfinden dies als außergewöhnlich tröstlichen Moment. Bitte sprechen Sie Ihren Bestatter darauf an, um einen Termin zu vereinbaren.
Sie dürfen dem Verstorbenen gerne persönliche Gegenstände als "letzten Gruß" mit in den Sarg geben. Dazu gehören Briefe, Zeichnungen der Enkelkinder, Blumen oder kleine Stofftiere. Wichtig: Aus Umweltschutzgründen dürfen keine Gegenstände aus Glas, Metall, Kunststoffen oder synthetische Kleidung (z.B. Polyester-Decken) beigelegt werden.
Ja. Das garantieren wir zu 100%. Unsere Öfen sind technisch so konstruiert, dass immer nur ein Sarg aufgenommen werden kann. Die Würde des Einzelnen bleibt gewahrt.
Persönlicher Schmuck sollte idealerweise vor der Einäscherung durch den Bestatter abgenommen und den Angehörigen übergeben werden. Metalle, die nach der Einäscherung verbleiben (z.B. Implantate, Sargnägel), werden separiert und ethisch korrekt dem Wertstoffkreislauf zugeführt.
Die FBG bietet nach Terminabsprache kostenfreie Führungen durch das Krematorium Hannover an. Die Besichtigungen richten sich unter anderem an Schul- und Berufsschulklassen, Mitarbeitende in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Bestattungsunternehmen sowie an interessierte Gruppen ab fünf Personen. Während der Führung wird die Würde der Verstorbenen jederzeit gewahrt. Einer tatsächlichen Einäscherung können ausschließlich Angehörige und Trauergäste beiwohnen.
Der Prozess der Einäscherung dauert durchschnittlich etwa zwei Stunden. Die genaue Dauer hängt jedoch vom Körpergewicht des Verstorbenen und der Beschaffenheit des Sarges ab. Im Anschluss muss die heiße Asche ungefähr eine Stunde abkühlen, bevor das Einfüllen in die sogenannte Aschekapsel sowie die abschließende Kontrolle erfolgen können.
Der Prozess beginnt bei einer Temperatur von ca. 900°C und steigt auf bis zu 1.100°C an. Unsere modernen Filteranlagen sorgen dabei dafür, dass die Umwelt geschützt wird.
Moderne medizinische Implantate können oft im Körper verbleiben. Da es jedoch Ausnahmen gibt (z.B. bestimmte Batterietypen), bitten wir Sie dringend, Ihren Bestatter über vorhandene Implantate zu informieren. Nach der Einäscherung werden wertvolle Metalle dem Wertstoffkreislauf aufgrund der Nachhaltigkeit wieder übergeben. So werden kostbare Ressourcen geschont. Die Erlöse aus der Wiederverwertung werden von uns an gemeinnützige Institutionen gespendet.
Wir nutzen ein lückenloses Identifikationssystem. Jedem Verstorbenen wird ein feuerfester Schamottestein mit einer einmaligen Nummer beigelegt. Dieser Stein begleitet den Verstorbenen durch den gesamten Prozess und wird am Ende mit in die Aschekapsel gegeben. So ist die Identität auch Jahre später noch nachweisbar.
Bei der Einäscherung fallen etwa zwei bis drei Kilogramm Asche an. Die Asche und ein feuer-fester Schamottestein, über den eine eindeutige Identifizierung der eingeäscherten Person gewährleistet ist, werden in eine Aschekapsel eingefüllt. Die Aschkapsel wird mit einem Deckel verschlossen. Auf dem Verschlussdeckel sind die persönlichen Daten der eingeäscherten Person graviert.
Nein. Die Kosten der Einäscherung sind bei der Feuerbestattungsgesellschaft Hannover und Niedersachsen (FBG) unabhängig vom Körpergewicht.
In Deutschland besteht grundsätzlich die sogenannte Friedhofspflicht. Das bedeutet, dass die Asche auf einem Friedhof, in einem Waldfriedhof oder in der See beigesetzt werden muss. Eine Mitnahme nach Hause ist gesetzlich leider nicht gestattet.
Dies ist eine gesetzliche Vorschrift in Deutschland. Vor jeder Einäscherung muss ein unabhängiger Amtsarzt die Todesursache zweifelsfrei bestätigen, da der Körper durch die Einäscherung unwiderruflich verändert wird. Die Einäscherung einer Leiche darf erst durchgeführt werden, wenn diese Leichenschau durch einen Amtsarzt oder Amtsärztin ergeben hat, dass kein Anhaltspunkt für einen nichtnatürlichen Tod besteht. Im Zweifelsfall wird der Leichnam zu einem späteren Zeitpunkt durch die Staatsanwaltschaft freigegeben.
Nein. Als Krematorium arbeiten wir im Auftrag der Bestattungsinstitute. Bitte wenden Sie sich für die Beauftragung vertrauensvoll an den Bestatter Ihres Vertrauens. Er regelt alle Termine und Formalitäten mit uns.
Die Kosten für die Einäscherung sind Teil der Gesamtkosten, die Ihnen Ihr Bestatter in Rechnung stellt. Da wir als Dienstleister für Bestatter tätig sind, erhalten Sie die transparente Gesamtkalkulation direkt von Ihrem Bestattungsinstitut.
Das können Sie jederzeit so verfügen, und der Bestatter Ihres Vertrauens wird sich auf jeden Fall danach richten. Sie und Ihre Angehörigen haben damit die Gewähr, dass kein Weitertransport in andere Krematorien stattfindet.
Für Fragen rund um Termine, Kosten und Organisation ist Ihr Bestatter der beste Ansprechpartner. Er kennt Ihre persönliche Situation und kann Sie individuell beraten.
Für technische Fragen oder Interesse an einer Führung (für Fachgruppen) stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Laher-Feld-Straße 19A,
30659 Hannover
Wir sind für Sie erreichbar: 0511 6137806
Mo-Do 08:00-16:00 Uhr Fr 08:00-15:00 Uhr
Mo-Fr 06:00-22:00 Uhr